Wildunfall: Wann zahlt die Versicherung Gutachten und Schaden?

Nachts auf der dunklen Landstraße – und schnell ist es passiert: Ein Reh oder Hirsch läuft Ihnen vor den Wagen. Unfälle dieser Art sind leider keine Seltenheit. In Deutschland werden mehr als 200.000 Wildunfälle jährlich gemeldet....

07. Sep. 2022 3 Min. Lesezeit 0 Kommentare

Nachts auf der dunklen Landstraße – und schnell ist es passiert: Ein Reh oder Hirsch läuft Ihnen vor den Wagen. Unfälle dieser Art sind leider keine Seltenheit. In Deutschland werden mehr als 200.000 Wildunfälle jährlich gemeldet. Das sind ca. 700 Wildschäden pro Tag. Doch wie reagieren Sie richtig bei einem solchen Vorfall und wie gestaltet sich die Schadensübernahme bei einem Wildunfall oder die Kfz-Gutachter Auswahl? Wir haben für Sie alle Informationen im Folgenden.

Richtig verhalten bei einem Wildunfall

Unter einem Wildunfall versteht man den Zusammenstoß mit einem wild lebenden, zur Jagd freigegebenen Tier. Darunter fallen zum Beispiel Rehe, Hirsche, Wildschweine, Hasen, Füchse, Marder und Elche. Die meisten Wildschäden passieren in Deutschland mit Rehen oder Wildschweinen. 

Aber wie verhalten Sie sich richtig bei einem Wildunfall und wann zahlt die Versicherung das Gutachten und den Schaden? Zunächst einmal gilt es, die Ruhe zu bewahren und rechts auf den Standstreifen zu fahren. Setzen Sie den Warnblinker ein und verständigen Sie dann per Telefon die örtliche Polizei. Diese gibt den Unfall an den örtlichen Förster oder Jäger durch, der sich dann um das verletzte oder tote Tier kümmert. Wichtig: Berühren Sie das angefahrene Tier nicht und halten Sie Abstand. Denn verletzte Tiere, insbesondere Wildschweine, können sehr ängstlich, aggressiv und somit gefährlich reagieren. 

Lassen Sie sich den Unfallhergang außerdem unbedingt von der Polizei protokollieren. Das schriftliche Protokoll ist im Nachgang für die Versicherung notwendig.

Wann zahlt die Versicherung das Gutachten und den Schaden?

Wichtig ist zu wissen, dass für Schäden, die nicht am Auto entstanden sind, die Kfz-Haftpflichtversicherung aufkommt. Für Schäden am Auto selbst ist die Kasko-Versicherung zuständig, im besten Falle eine Vollkasko-Versicherung. Eine Teilkasko-Versicherung ist dagegen vorteilhaft, wenn die Versicherungsbeiträge möglichst gering gehalten werden sollen. Hier kann dann eine Selbstbeteiligung gewählt werden. 

Wenn es um die Frage geht, wann die Versicherung den Wildschaden zahlt und das Gutachten, ist es erst einmal wichtig zu wissen, welche Form der Versicherung vorliegt. Bei einer Vollkasko-Versicherung muss lediglich belegt werden, dass der Wildunfall stattgefunden hat, bei einer Teilkasko-Versicherung spielen dagegen noch andere Faktoren eine Rolle.

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Bei beiden Versicherungsformen gilt: 

  • Der Wildunfall muss eindeutig belegt werden. Dies kann zum Beispiel durch das polizeiliche Protokoll geschehen, durch Fotos des Unfalls oder durch die Aussage von Zeugen. Vor allem, wenn es kein verletztes Tier gibt, weil Sie diesem noch ausweichen konnten und das Tier geflüchtet ist, sind Aussagen von Dritten wichtig. 
  • Die meisten Versicherungen benötigen außerdem eine polizeiliche Meldung des Unfalls – ziehen Sie also in jedem Fall immer die örtliche Polizei hinzu. 
  • In einigen Fällen beauftragt die Versicherung auch einen Gutachter, der die Schäden am Auto zunächst begutachtet. Lassen Sie Ihr Auto deshalb immer erst nach Absprache mit der Versicherung reparieren.

Bei Teilkasko-Versicherungen gilt meist zusätzlich: 

  • Die Versicherung zahlt den Schaden in der Regel nur, wenn es sich um sogenanntes Haarwild handelt. Dazu zählen Wildtiere wie Hirsche, Rehe und Wildschweine. Fahren Sie dagegen eine Kuh oder ein Huhn an, kommt die Versicherung nicht für den Schaden auf. 
  • Die Versicherung zahlt nur im Falle eines Fahrunfalls. Wenn Ihnen ein Tier in Ihr geparktes Auto läuft oder an Ihrem stehenden Auto einen Schaden verursacht, springt die Versicherung nicht ein. 
  • Sie dürfen keine Mitschuld an dem Unfall tragen, beispielsweise, weil Sie zu schnell gefahren sind. Diese Fahrfehler muss Ihnen die Versicherung jedoch nachweisen können

Beide Versicherungen zahlen im Versicherungsfall immer den Wiederbeschaffungswert des Wagens, auch Abschleppkosten müssen übernommen werden. Anders sieht es jedoch mit der Bereitstellung eines Mietwagens aus. Überprüfen Sie hierzu am besten Ihre Versicherungsbedingungen. 

Auf Nummer Sicher gehen Sie zudem, wenn Sie im Rahmen eines Wildunfalls einen unabhängigen Gutachter hinzuziehen – zum Beispiel unsere Experten von mycar. So sind Sie vor bösen Überraschungen seitens Ihrer Versicherung geschützt und können sich bestmöglich auf eine Schadensmeldung vorbereiten. Kontaktieren Sie uns hierzu gern per Telefon oder E-Mail. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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