Wer trägt die Kosten?
In den meisten Fällen zahlt nicht der Fahrzeugbesitzer selbst:
- Haftpflichtschäden: Die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt die Kfz Gutachter Kosten, sofern der Schaden über der Bagatellgrenze (ca. 750 Euro) liegt.
- Kaskoschäden: Hier übernimmt die eigene Versicherung die Kosten, allerdings oft nur bei Gutachtern, die von der Versicherung beauftragt wurden.
- Selbst beauftragte Gutachter: Bei Meinungsverschiedenheiten mit der Versicherung kann es sinnvoll sein, einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Die Kosten tragen Sie dann zunächst selbst, können aber erstattet werden.